Was gehört zu einer Literaturangabe?
Im Folgenden sehen Sie den Aufbau und die Komponenten zweier üblicher Literaturangaben. Schauen Sie sich die einzelnen Bestandteile genau an.
Erkennen Sie, welche Informationen enthalten und wie diese angeordnet sind?
Wenn Sie mit der Maus über die jeweiligen Stellen fahren, können Sie sich überprüfen.
- Geist, Barbara: Deutsch als Zweitsprache. Sprachdidaktik für mehrsprachige Klassen. 3., akt. Aufl. Tübingen: Narr 2019.
Autor*in, oft angebenen in der Form Nachname, Vorname
Autor*in: Er oder sie wird meist wie hier in der Form Nachname, Vorname angegeben.
Werktitel: In diesem Fall gibt es einen Haupt- und einen Untertitel.
Auflagenbezeichnung: Viele Medien werden (mit zeitlichem Abstand) in mehreren Auflagen veröffentlicht. Grund dafür sind meist Änderungen oder Erweiterungen des Inhalts. Fehlt eine Angabe zur Auflage, nimmt man an, dass es sich um die erste handelt.
Erscheinungsort: Mindestens ein Ort sollte angegeben werden. Bei mehreren werden diese oft auch nur mit [u.a.] angedeutet.
Der Verlag, in dem das Werk erschienen ist. Je nach Fach und Zitierstil handelt es sich hierbei um eine fakultative Angabe.
Das Erscheinungsjahr ist zwingend anzugeben.
Das Signalwort „in" zeigt an, dass es sich um einen Beitrag in einem übergeordneten Werk handelt – in diesem Fall einen Artikel in einer Fachzeitschrift, die periodisch erscheint.
Name des übergeordneten Titels - hier der Fachzeitschrift.
Jahrgang und Heftnummer: Es handelt sich um das 5. Heft im 46. Band der Zeitschrift.
Zeitschriften können in unterschiedlichen Rhythmen neue Hefte mit Beiträgen veröffentlichen: halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich.
Erscheinungsjahr: Es ist zwingend anzugeben.
Obligatorisch ist auch die genaue Angabe, welche Seiten der Aufsatz im Heft einnimmt.
Autor*in. Gibt es mehr als drei Autor*innen oder Herausgeber*innen, werden diese oft mit [u.a.] abgekürzt.
Beitragstitel